Durch die Entwicklungen der letzten Wochen kann man im Grunde nicht mehr von einem Fall USADA vs. Armstrong sprechen. Das Verfahren hatte sich nicht nur durch Armstrong’s Gegenklage grotesk ausgeweitet und wird sich, auch im Zusammenhang mit der UCI und ihren undurchsichtigen Verschleierungstaktiken, noch in weiteren darauf aufbauenden Verfahren unendlich hinziehen. Hier eine Übersicht, oder: was bisher geschah.
usada
„Dieses Gericht ist nicht dazu da, um Armstrong’s Wunsch nach Publicity, Selbstverherrlichung oder Verunglimpfung von Angeklagten zu erfüllen. Im Gegensatz zu Armstrong’s Meinung, sind Klageschriften keine Presseveröffentlichungen, Internet Blogs oder investigative Recherchen.“