Neues im Fall Armstrong: Seine Gegenklage wurde abgewiesen

Heute um 17 Uhr wurde bekannt, dass Lance Armstrong offiziell beim Western District Court of Texas Beschwerde gegen das Verfahren der USADA gegen ihn (mehr Infos dazu hier) einlegte. Sein Hauptargument:

„…um drohende Verstöße gegen konstitutionelle und allgemeine Rechte von Mr. Armstrong zu verhindern, welche Mr. Armstrong seinen Lebensunterhalt, seine sieben Tour de France Titel und die vielen Ehren seiner weltberühmten Radfahrerkarriere berauben würde“

Diese Vorgänge, so der 80 Seiten umfassende Schriftsatz, seien verfassungswidrig und das Ergebnis eines seit acht Jahren anhalten Rachefeldzug gegen ihn. Das Verfahren ist „manipuliert“ um sicherzugehen, dass die USADA nicht verliert.

7,5 Stunden später hatte der Richter des Amerikanischen Western District Court of Texas, Sam Sparks, die Beschwerde abgelehnt. Laut Sparks zielt die eingereichte Schrift eher darauf ab, öffentliche Meinungen zugunsten seines Falles aufzubauschen, anstatt sich auf das gesetzlich Zulässige zu konzentrieren. Das Gesetzt sieht vor, dass der Kläger sein Statement „kurz und einfach“ halten soll und zwar basierend, auf den Kompetenzbereich des Gerichts und den Anspruch des Klägers auf Entschädigung. „Jeder Vorwurf soll einfach, knapp und direkt formuliert sein.“

Der Richter bemängelte die Form des Antrags und bezog diese auf die eigentlichen Absichten des Klägers:

„Letztendlich verlangen diese Vorschriften ein kurzes und einfaches Statement mit detaillierten Fakten und weder ein mechanisches Aufzählen von vorgefertigten Vorwürfen, noch, wie hier eher zutreffend, eine langatmige und bittere Polemik gegen die hier aufgezählten Angeklagten.“

Viele der im Schriftsatz enthaltenden 261 nummerierten Absätze enthielten, so Sparks

„…Anschuldigungen, welche im Ganzen  im Bezug auf Armstrong’s Behauptungen irrelevant sind und welche, dies muss das Gericht annehmen, nur eingearbeitet wurden, um die Medienaufmerksamkeit zu erhöhen und die öffentliche Meinung gegen die Angeklagten aufzubauschen.“

„Dieses Gericht ist nicht dazu da, um Armstrong’s Wunsch nach Publicity, Selbstverherrlichung oder Verunglimpfung von Angeklagten zu erfüllen. Im Gegensatz zu Armstrong’s Meinung, sind Klageschriften keine Presseveröffentlichungen, Internet Blogs oder investigative Recherchen.“

Foto: Vélocia Flickr CC-BY-NC-ND

 

Aufgrund dieser Formfehler, wurde die Beschwerde vorerst abgelehnt. Nun haben Lance und seine Anwälte 20 Tage Zeit das Dokument zu überarbeiten. Falls die Vorgaben ein zweites Mal nicht erfüllt werden, könnte Armstrong zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Jedoch muss Lance bis Freitag 17 Uhr Ortszeit auf die ursprüngliche Klage der USADA reagieren. Tut er dies nicht (oder er gibt alles zu, was eher unwahrscheinlich ist),  verhängt die USADA die Sanktionen gegen ihn, d.h. er bekäme eine lebenslange Wettkampfsperre und es folgt eine Aberkennung seiner sieben Tour de France Titel. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass er, mit dem Geld der Lifestrong Foundation und seinem Team von Anwälten, vor Gericht zieht und sich ein längeres Verfahren der USADA vs. Armstrong anbahnt.

Quellen:

Die gesamte Klageschrift von Armstrong

Die vollständige Ablehnungsbegründung von Richter Sam Sparks

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